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25.01.2017 · Nachricht · Umsatzsteuer

Nachträgliche Überschreitung der Kleinunternehmergrenze

| Erzielen Sie neben den Umsätzen aus Ihrer nach § 4 Nr. 11 UStG umsatzsteuerfreien Tätigkeit als Versicherungsmakler auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze, können Sie von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG profitieren. Voraussetzung: Ihr umsatzsteuerpflichtiger Vorjahresumsatz liegt nicht über 17.500 Euro und Ihr aktueller Jahresumsatz übersteigt voraussichtlich 50.000 Euro nicht. Doch was passiert, wenn das Finanzamt den Vorjahresumsatz nachträglich auf über 17.500 Euro erhöht? |