22.01.2018 · Nachricht aus WVM · Maklervertrag
Die Mindestversicherungssummen in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben sich am 15.01.2018 auf 1,276 Mio. Euro pro Versicherungsfall und 1,919 Mio. Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres erhöht (Bekanntmachung im Bundesanzeiger, Abruf-Nr. 198845 ). Sie müssen handeln, wenn Sie die Mindestversicherungssummen in Ihren Maklervertrag aufgenommen haben.
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18.01.2018 · Nachricht aus WVV · Versicherungsvertrieb
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf eines Rundschreibens „Hinweise zum Versicherungsvertrieb“ zur öffentlichen Konsultation auf ihrer Internetseite eingestellt. Die Frist zur Stellungnahme für Versicherungsunternehmen läuft bis zum 21.02.2018. Das Rundschreiben soll das bisher geltende Rundschreiben 10/2014 (VA) ablösen.
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18.01.2018 · Fachbeitrag aus WVM · Altersversorgung
Die Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit stellen hohe Anforderungen an die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf). WVM erläutert, welche 12 wichtigen Punkte bei der Neuerteilung von Pensionszusagen an GGf zu beachten sind und worauf bei einer Änderung bestehender Zusagen zu achten ist.
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15.01.2018 · Fachbeitrag aus WVM · Aus- und Fortbildung
Erstatten oder übernehmen Sie für einen Ihrer Mitarbeiter im Versicherungsunternehmen Aufwendungen für Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen, ist das nicht immer steuer- und sozialversicherungsfrei. Aus Sicht der Lohnsteuer und des Arbeitsrechts sind einige Besonderheiten zu beachten. Die Sozialversicherung folgt dabei der lohnsteuerlichen Beurteilung. WVM erläutert sie nachfolgend ausführlich.
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10.01.2018 · Nachricht aus WVM · Kfz-Versicherung
Fällt während eines Sturms ein Baum um und beschädigt dabei ein Fahrzeug, kommt eine Haftung des Baumeigentümers in Betracht. Das gilt jedenfalls dann, wenn bei der jährlichen Baumschau Anhaltspunkte für eine Vorschädigung des Baums nicht ausreichend gewürdigt wurden, entschied das OLG Köln (Urteil vom 11.05.2017, Az. 7 U 29/17, Abruf-Nr. 197489 ).
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09.01.2018 · Nachricht aus WVM · Kfz-Versicherung
Steht in der Familie zwar noch ein Fahrzeug zur Verfügung, kann in bestimmten Fälllen nach dem Unfall dennoch Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden. Ein solcher Fall liegt nach Ansicht des AG Duisburg-Hamborn vor, wenn in der konkreten Situation die Nutzung des Fahrzeugs unzumutbar ist.
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