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· Fachbeitrag · Büro-Organisation

Bilder sorgenfrei nutzen: Rechtliche Fallstricke sicher umgehen

von Rechtsanwalt Stephan Dirks, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, und Björn Fleck, Jurist und Sachbuchautor

| Ein Bild sagt bekanntlich mehr als 1.000 Worte. Viele Versicherungsmakler überlegen daher, Bilder auf der Internetseite des Maklerunternehmens einzustellen oder die eigenen Unternehmens-Broschüren mit Bildern zu versehen. Doch ganz so einfach ist es nicht. Nicht jede Veröffentlichung ist erlaubt, die Regeln sind oft unscharf und wenig praktikabel. Der folgende Leitfaden verrät Versicherungsmaklern, wie sie es richtig machen. |

Recht am (eigenen) Bild

Fremde Bilder dürfen nur mit Erlaubnis des Rechte-Inhabers verwendet werden. So will es das Urheberrecht. Rechte-Inhaber können z. B. Fotografen („Urheber“) oder Abgebildete sein. Erstellen Sie eigene Bilder, so ist das Problem des Urheberrechts am Bild zwar gelöst. Aber damit sind Sie noch nicht aus dem Schneider:

 

  • Unbedenklich erstellen und verwenden können Sie Fotos von Landschaften, Tieren, Pflanzen und Sachen in der freien Natur.