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· Fachbeitrag · Altersversorgung

Beiträge zur Sozialversicherung bei Leistungen aus fortgeführten Pensionskassenverträgen

von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, München

| Mehrere Gerichte haben sich mit der Frage beschäftigt, ob die gesamten Leistungen bei nach Dienstaustritt privat fortgeführten Pensionskassenverträgen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen, oder ob sie wie die Leistungen aus einer Direktversicherung aufgeteilt werden können. Erfahren Sie, wie die Gerichte entschieden haben. | 

 

Leistungen aus privat fortgeführten Direktversicherungen

Die Leistung aus einer Direktversicherung in der Rentenphase muss - entgegen langjähriger Praxis - aufgeteilt werden. Nur der Teil, der nicht aus privatem Einkommen finanziert wurde, ist mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer (VN) während der Phase der privaten Weiterführung die Stellung des VN erhält (BVerfG, Urteil vom 6.9.2010, Az. 1 BvR 739/08; Abruf-Nr. 132677; BSG, Urteil vom 30.3.2011, Az. B 12 KR 23/10 R; Abruf-Nr. 132678).

 

Leistungen aus privat fortgeführten Pensionskassenverträgen

Der GKV-Spitzenverband will diese höchstrichterliche Rechtsprechung zu Direktversicherungen nicht auf Pensionskassen übertragen und verlangt volle Beitragspflicht (Rundschreiben vom 30.8.2011). Dagegen wehren sich VN vor Gericht - mit unterschiedlichem Erfolg, wie die folgenden Urteile zeigen: