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· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

Überlassung von betrieblichen Smartphones an Arbeitnehmer vertraglich richtig regeln

von Rechtsanwalt Thorsten Leisinger, WTS Steuerberatungsges. mbH, Frankfurt am Main

| In vielen Maklerunternehmen locken Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit einem betrieblichen Smartphone. Die Überlassung ist attraktiv, da auch die Privatnutzung steuerfrei bleiben kann. Damit später keine Konflikte oder eventuelle Schadenersatzansprüche auftreten, sollten Sie als Arbeitgeber mit dem Mitarbeiter bei der Übergabe des Smartphones eine Vereinbarung schließen. |

Steuerliche Rahmenbedingungen zur privaten Nutzung

Betriebliche Telekommunikationsgeräte wie Smartphones, Handys, Laptops, Tablets etc. kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerfrei auch zur ausschließlichen privaten Nutzung überlassen. Diese Möglichkeit eröffnet § 3 Nr. 45 EStG. Davon werden auch Zubehör und die Kosten für den Mobilfunkvertrag umfasst.

 

Ausdrückliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit des § 3 Nr. 45 EStG ist, dass ein Arbeitsverhältnis besteht und dass das Smartphone dem Arbeitgeber gehört. Der Arbeitgeber muss Eigentümer oder Leasingnehmer sein. Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) können ein betriebliches Smartphone steuerfrei privat nutzen.