· Fachbeitrag · Berufsrecht
Kleine Anfrage zur Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern
| Nach einer möglichen Aufsicht von Finanzanlagenvermittlern durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/7795). |
Hintergrund der Anfrage ist der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, in dem es heißt, dass die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die BaFin übertragen werden soll. Die Abgeordneten fragen die Regierung nach der Zahl der Finanzanlagenvermittler, die derzeit eine gewerberechtliche Erlaubnis von den Industrie- und Handelskammern oder von einer anerkannten staatlichen Stelle benötigen. Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Personen eine entsprechende gewerberechtliche Erlaubnis haben und wie viele Schadensfälle durch Finanzanlagenvermittler im vergangenen Jahr angezeigt worden sind. Außerdem wird gefragt, wann die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen will, der Finanzanlagenvermittler unter der Aufsicht der BaFin stellt.