· Fachbeitrag · Berufsrecht
Regierung hat Gesetzentwurf zur Umsetzung der IDD beschlossen
| Die Bundesregierung hat am 18.01.2017 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) beschlossen. Sie hält an der Festschreibung des Provisionsabgabeverbots und der Trennung von Honorar- und Provisionsvergütung fest - trotz Kritik der Verbände. Eine Lockerung gibt es für Makler: Sie sind berechtigt, gewerblichen Kunden gegen gesondertes Entgelt Versicherungen zu vermitteln, also insbesondere Produkte, die keine Provisionen enthalten (Nettoprodukte). Die IDD muss bis zum 23.02.2018 in deutsches Recht umgesetzt werden. |
Weiterführende Hinweise
- Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 09.01.2017 auf wvm.iww.de → Abruf-Nr. 191505
- Beitrag „Umsetzung der IDD in deutsches Recht - was könnte sich ändern?“, WVV 1/2017, Seite 5 → Abruf-Nr. 44411846
Quelle: Ausgabe 02 / 2017 | Seite 1 | ID 44472024