· Fachbeitrag · Berufsrecht
Umsetzung der IDD - Ausschüsse des Bundesrats raten zu fünf wesentlichen Änderungen
von Rechtsanwalt Lasse Conradt, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Hamburg
| Die Kritik am Referenten- und am ersten Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der IDD trägt scheinbar Früchte. Die betroffenen Sachverständigenausschüsse des Bundesrats haben dem Bundesrat am 10.03.2017 diverse Änderungsvorschläge unterbreitet. Diese hat der Bundesrat abgesegnet. Fünf Vorschläge sind für Sie wesentlich. |
1. Honorarannahmeverbot für Versicherungsmakler
Die Vorschlagsliste der Auschüsse greift das noch im Gesetzentwurf verankerte Honorarannahmeverbot für Versicherungsmakler bei Tätigkeiten für Verbraucher auf. Dieses Verbot wurde im Vorfeld bereits viel gescholten.
Nun empfehlen die Ausschüsse, das Honorarannahmeverbot auf „vermittelnde Tätigkeiten“ zu beschränken. Denn die ursprünglich angedachte Regelung wäre kaum mit dem Grundsatz der Vertragsfreiheit und der Verfassung in Einklang zu bringen. Sie würde dazu führen, dass ein Versicherungsvermittler für andere, erlaubnisfreie Tätigkeiten vom Verbraucher kein Entgelt mehr verlangen dürfte.
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