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· Fachbeitrag · Büro-Organisation

Negative Bewertungen auf Bewertungsportalen: In diesen Fällen können Sie sich wehren

von Rechtsanwalt Florian Hackel, Jun Rechtsanwälte, Kanzlei für IT- und Wirtschaftsrecht, Würzburg

| Negative Bewertungen bei Suchmaschinen wie etwa „Google“, „Bing“, oder Bewertungsportalen wie z. B. „KennstDuEinen.de“ oder „whofinance“ können sich geschäftsschädigend auf Ihr Maklerunternehmen auswirken. WVM erläutert, in welchen Fällen Sie sich dagegen wehren können. |

Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung?

Eine Bewertung ist nicht schon dann rechtswidrig, wenn Sie Ihr Maklerunternehmen beeinträchtigt oder stört. Die entscheidenden Fragen sind:

 

  • Liegt eine Wertäußerung oder eine Tatsachenbehauptung vor?