· Fachbeitrag · Büro-Organisation
SEPA kommt - So bereiten Sie Ihr Makler- unternehmen auf die neuen Anforderungen vor
von Rechtsanwalt/Steuerberater Dr. Einiko Franz, LL.M. oec. und Referendarin Kristina Göbel, PwC, Köln
| SEPA kommt zum 1. Februar 2014 und bringt umfangreiche neue Anforderungen an bargeldlose Zahlungstransaktionen mit sich. Überweisungen und Lastschriften in Ihrem Maklerunternehmen sind davon betroffen. Sie als Makler sollten sich daher rechtzeitig mit den Änderungen vertraut machen. |
Was ist SEPA?
SEPA steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Mittels der SEPA-Verordnung (SEPA-VO) wird die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in der Währung Euro in den EU-/EWR-Ländern sowie in der Schweiz und Monaco geregelt. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden bargeldlosen Zahlungsverkehr einfacher und kostengünstiger zu ermöglichen. Gleichwohl sind damit erhebliche Auswirkungen auf Zahlungstransaktionen innerhalb Deutschlands verbunden.
Noch gilt eine Übergangsphase, in der sowohl die neuen SEPA-Verfahren als auch die nationalen Zahlungsverfahren akzeptiert werden. Ab 1. Februar2014 sind die Anforderungen der SEPA-VO einheitlich in allen teilnehmenden Ländern zu erfüllen. Da das deutsche wie auch andere nationale Zahlungsverfahren die Anforderungen der SEPA-VO nicht erfüllen, werden diese zum 1. Februar 2014 durch die SEPA-Verfahren (SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift) ersetzt. Eine Umstellung auf die SEPA-Verfahren ist daher für alle Teilnehmer am Zahlungsverkehr, ob Privatpersonen oder Unternehmen, zwingend.
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