· Nachricht · Datenschutz
Machen Sie den Datenschutz-Check in Ihrem Maklerunternehmen
| Haben Sie die TOM in Ihrem Maklerunternehmen beschrieben? Ein Verarbeitungsverzeichnis angelegt? Einen Datenschutzbeauftragten bestellt? Ab 25.05.2018 müssen Sie diese und weitere Anforderungen aus der DSGVO in Ihrem Maklerunternehmen umgesetzt haben. Versichern Sie sich mit den Beiträgen, Checklisten und Mustern aus dem WVM, dass Sie an alles gedacht haben. |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „DSGVO: Stichtag 25.05. ‒ Was Makler und Finanzdienstleister datenschutzrechtlich wissen müssen“, WVM 3/2018, Seite 7 → Abruf-Nr. 45059766
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