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· Fachbeitrag · Dienstwagen

Rückforderung eines Dienstwagens bei langer Krankheit

| Der Arbeitgeber kann einen Dienstwagen, den der Mitarbeiter auch privat nutzen darf, bei langer Krankheit des Arbeitnehmers zurückfordern. |

 

Begründung des BAG: Die Gebrauchsüberlassung als Teil des Arbeitsentgelts ist regelmäßig nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt schuldet. Das ist für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, für die keine Entgeltfortzahlungspflicht mehr besteht, nicht der Fall (Urteil vom 14.12.2010, Az: 9 AZR 631/09; Abruf-Nr. 104179).

Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 4 | ID 27464370