· Nachricht · Elterngeld
Elterngeldbemessung bei mehrfachem Steuerklassenwechsel
| Wechselt der Elterngeldberechtigte die Steuerklasse im Bemessungszeitraum für das Elterngeld mehrmals, kommt es auf die im Bemessungszeitraum relativ am längsten geltende Steuerklasse an. Die maßgebliche Steuerklasse muss nicht mindestens in sieben Monaten des Bemessungszeitraums gegolten haben, auch wenn diese absolute Betrachtung für den Elterngeldberechtigten im Einzelfall finanziell günstiger ist, so das BSG. |
Vor der Geburt ihres Sohnes am 11.02.2016 hatte eine Frau
- von Dezember 2014 bis Mai 2015 für sechs Monate die Steuerklasse 1,
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