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· Nachricht · Elterngeld

Kein Elterngeldverlust durch Weihnachtsgeld

| Anlassbezogene oder einmalige Zahlungen wie z. B. ein Weihnachtsgeld reduzieren das Elterngeld nicht. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vornimmt, sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs pauschal versteuert ( BSG, Urteil vom 08.03.2018, Az. B 10 EG 8/16 R, Abruf-Nr. 200055 ). |

Quelle: Ausgabe 04 / 2018 | Seite 2 | ID 45188813