· Fachbeitrag · Finanzierung
Monatliche Gebühr für die Führung des Darlehenskontos
| Die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in den AGB einer Bank ist unwirksam. |
Das hat der BGH entschieden. Bankkunden, denen für die Führung eines Darlehenskontos monatliche Gebühren belastet wurden, müssen diese nicht mehr zahlen. Der BGH begründet seine Entscheidung wie folgt: Die Kontoführungsgebühr dient nicht der Abgeltung einer vertraglichen Gegenleistung oder einer zusätzlichen Sonderleistung der Bank. Die Bank führt das Darlehenskonto vielmehr ausschließlich zu eigenen buchhalterischen bzw. Abrechnungszwecken. Der Bankkunde ist auf die Führung eines gesonderten Darlehenskontos durch das Kreditinstitut im Regelfall nicht angewiesen (Urteil vom 7.6.2011, Az: XI ZR 388/10; Abruf-Nr. 112046).