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· Fachbeitrag · Geldwäscheprävention

Auch Versicherungsmakler sind zur Geldwäscheprävention verpflichtet

von Rechtsanwalt Andreas Glotz, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH, und Doktorand Yannick Scholz, beide Köln

| Versicherungsmakler unterliegen dem Geldwäschegesetz (GwG) und müssen ihren Verpflichtungen daraus nachkommen. WVM erläutert Ihnen in einer Serie, wie Sie Ihre Pflichten erfüllen. In dieser Ausgabe erfahren Sie, warum gerade Versicherungen als Geldwäscheinstrument attraktiv sind und warum Sie Geldwäscheprävention nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. |

Leichtfertige Geldwäsche durch Makler

2015 wurde ein Versicherungsmakler zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft konnte ihm nachweisen, dass er Gelder der organisierten Kriminalität aus dem Drogen- und Rockermilieu mit Hilfe von kapitalbildenden Versicherungen gewaschen hatte.

 

Zunächst standen plötzlich Polizeibeamte eines Landeskriminalamts, ausgerüstet mit einem Durchsuchungsbeschluss, in den Geschäftsräumen des betroffenen Maklers - der anfängliche Vorwurf: Strafbarkeit nach § 261 Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) - leichtfertige Geldwäsche. Die Polizei hatte folgenden Sachverhalt ermittelt: Mitglieder der organisierten Kriminalität hatten Bundespersonalausweise gefälscht. Mit diesen wurden mittels Postident-Verfahrens Bankkonten („Bankdrops“) eröffnet. Dadurch wird automatisch ein neutraler Schufa-Eintrag erstellt. Diese fiktiven Personen stellten dann Versicherungsanträge. Durch den Schufa-Eintrag dank Postident fiel bei der Regelüberprüfung seitens der Versicherer nichts auf, die Prämien wurden stets entsprechend ihrer Fälligkeit von den eigens für diesen Zweck eingerichteten Bankkonten geleistet. Das Geld stammte aber vorwiegend aus dem Drogenhandel und der Zwangsprostitution.