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· Nachricht · Geringfügige Beschäftigung

Höhere Umlagesätze U1 und U2 für Minijobs zum 01.10.2020

| Für Minijob-Arbeitgeber steigen zum 01.10.2020 die Umlagesätze zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaft (U2) bei geringfügig Beschäftigten. Auslöser für die Anhebung sind die durch die Corona-Pandemie geringeren Umlageeinnahmen und die deutlich gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen. |

 

Neu: ab 01.10.2020

Alt: bis 30.09.2020

Umlage U1: Erstattung bei Krankheit

1,0 %

0,9 %

Umlage U2: Erstattung bei Mutterschaft

0,39 %

0,19 %

 

 

Wichtig | Die Höhe der Erstattung für die Arbeitgeber bleibt unverändert. Diese liegt weiterhin

  • im Krankheitsfall bei 80 Prozent und
  • bei einer Mutterschaft sogar bei 100 Prozent.
Quelle: ID 46892583