· Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Midijobs: Entgeltobergrenze wird ab 01.07.2019 von 850 auf 1.300 Euro erhöht
| Bei einem Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone (Midijobs) handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis mit einem monatlichen Verdienst zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro. Zum 01.07.2019 wird die monatliche Entgeltobergrenze von 850,00 Euro auf 1.300,00 Euro erhöht. WVM erläutert Ihnen, worauf Sie im Maklerbüro bei der Beitragsberechnung achten müssen. |
Neuer Begriff „Übergangsbereich“ statt „Gleitzone“
Der Begriff „Gleitzone“ wird ab 01.07.2019 durch den Begriff „Übergangsbereich“ ersetzt. Beschäftigungen im Übergangsbereich liegen vor, wenn das beitragspflichtige Arbeitsentgelt regelmäßig die Grenze von 1.300,00 Euro nicht überschreitet. Bei mehreren Beschäftigungen ist das gesamte Arbeitsentgelt maßgebend. Für Entgelte im Übergangsbereich werden die Sozialversicherungsbeiträge nach speziellen Vorschriften berechnet.
Wichtig | Die Umstellung erfolgt erst zum 01.07.2019, und nicht zum 01.01.2019 (wie in WVM 1/2019 berichtet).
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