· Fachbeitrag · Gesetzesänderungen
Corona-Krise: Kurzfristiges Maßnahmen-Paket für Arbeitgeber
| Um die Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern, hat der Gesetzgeber am 27.03.2020 ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. WVM stellt die Eckpunkte vor, die Sie als Arbeitgeber und Ihre Mitarbeiter im Maklerunternehmen betreffen. |
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Verbesserungen bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen |
Um Problemen bei der Saisonarbeit insbesondere im Bereich der Landwirtschaft durch die Corona-Krise Rechnung zu tragen, werden rückwirkend zum 01.03.2020 die Zeitgrenzen bei der kurzfristigen Beschäftigung auf eine Höchstdauer von fünf Monaten oder 115 Arbeitstagen ausgeweitet (normal drei Monate oder 70 Tage). Die Ausweitung der Zeitgrenzen ist befristet bis zum 31.10.2020. Von dieser Übergangsregelung profitieren alle Arbeitgeber. |
Vorübergehende Anhebung der Hinzuverdienstgrenze und Verzicht auf „Hinzuverdienstdeckel“ |
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Entschädigungsregelung für Eltern |
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Weiterführende Hinweise
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