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18.04.2013 · Fachbeitrag · Künstlersozialabgabe

Gesellschafter einer Werbeagentur-OHG sind keine Künstler

| Vergeben Sie Aufträge an eine Werbeagentur, die in der Rechtsform der OHG geführt wird, müssen Sie keine Künstlersozialabgabe abführen. So sieht es jedenfalls das LSG Baden-Württemberg. |