· Fachbeitrag · Künstlersozialabgabe
Künstlersozialabgabe steigt 2014 auf 5,2 Prozent
| Die Künstlersozialabgabe steigt erneut: Ab 2014 beträgt sie 5,2 Prozent. Manche unter Ihnen werden sich wahrscheinlich fragen: Was geht das mich an? Dazu müssen Sie wissen: Sie sind viel schneller „abgabepflichtiger Unternehmer“ als Ihnen lieb sein kann. Die Folge sind Nachzahlungen nach Sozialversicherungsprüfungen. |
Die Zwangsabgabe wird zum Beispiel fällig, wenn Sie selbstständige Web-Designer, Grafik-Designer, Werbefotograf oder Texter beauftragen. Damit bezahlen Sie als Auftraggeber eine Art „Arbeitgeberanteil“ zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Wenn Sie einen Auftrag an einen selbstständigen Künstler vergeben beträgt die Künstlersozialabgabe im Jahr 2013 pauschal 4,1 Prozent auf die gezahlten Honorare, ab 2014 werden 5,2 Prozent fällig.
- Beauftragen Sie eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft), eine OHG oder eine Partnerschaftsgesellschaft, müssen Sie ebenfalls die Künstlersozialabgabe zahlen.
- Nicht abgabepflichtig sind Aufträge, die Sie an eine GmbH, GmbH & Co. KG oder eine Limited vergeben.
Quelle: Ausgabe 11 / 2013 | Seite 3 | ID 42365049