21.02.2015 · Fachbeitrag · Künstlersozialversicherung
Abgabepflicht schon bei einem Auftrag pro Jahr
| Die Künstlersozialabgabepflicht entsteht für Sie, wenn Ihr Maklerunternehmen „nicht nur gelegentlich“, sondern regelmäßig oder dauerhaft Aufträge von nicht unerheblichem wirtschaftlichem Ausmaß an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt. Das LSG Nordrhein-Westfalen hat dabei den Rahmen für die Abgabepflicht sehr weit gezogen. |
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