· Nachricht · Künstlersozialversicherung
Künstlersozialabgabe beträgt 2021 doch unverändert 4,2 Prozent
| Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2021 jetzt doch nur 4,2 Prozent (wie schon 2020) betragen. Das hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 27.11.2020 mitgeteilt. |
Hintergrund | Noch am 20.10.2020 hatte das BMAS mitgeteilt, dass der Beitragssatz im Jahr 2021 4,4 Prozent betragen werde. Dass es jetzt doch beim bisherigen Abgabesatz in Höhe von 4,2 Prozent bleibt, ist der Tatsache zu verdanken, dass für das Jahr 2021 zusätzliche Bundesmittel ins Haushaltsgesetz 2021 eingestellt worden sind.
Weiterführender Hinweis
- Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021, Entwurf vom 27.11.2020 → Abruf-Nr. 219248
Quelle: ID 47022705