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· Fachbeitrag · Kundeninformation

Verzicht auf Kostenerstattung - Krankheitskosten nicht abziehbar

| Krankheitskosten können nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz nicht steuermindernd als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige die Kosten bei seinem privaten Krankenversicherer nicht geltend gemacht hat, um seinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung zu sichern. |

 

Begründung: Geht der Steuerpflichtige wie im Urteilsfall vor, nimmt dies den Aufwendungen grundsätzlich den Charakter der für eine außergewöhnliche Belastung notwendigen Zwangsläufigkeit (FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.1.2012, Az. 2 V 1883/11; Abruf-Nr. 120432; rechtskräftig).

 

PRAXISHINWEIS | Das FG Rheinland-Pfalz ist - soweit ersichtlich - das erste Gericht, das sich mit dieser Frage befasst hat.

 
Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 6 | ID 31949360