· Fachbeitrag · Kundeninformationen
Leistungen aus privater Pflegezusatzversicherung
| Leistungen aus einer privaten Pflegezusatzversicherung mindern die steuerlich abziehbaren Pflegekosten. So lautet das Fazit einer Entscheidung des BFH. |
Nach Ansicht des BFH sind Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, als die Pflegekosten die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und das aus einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung bezogene Pflege(tage)geld übersteigen (Urteil vom 14.4.2011, Az: VI R 8/10; Abruf-Nr. 111942).
Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 3 | ID 29741050