· Fachbeitrag · Mindestlohn
Mindestlohn von 9,19 Euro auch im Maklerunternehmen zu beachten
| Der Mindestlohn steigt ab 01.01.2019 von 8,84 Euro auf 9,19 Euro brutto pro Stunde. 2020 wird er dann auf 9,35 Euro erhöht. Das betrifft auch die Vergütung von Mitarbeitern in Maklerunternehmen. |
Der Mindestlohnanspruch in Agenturen
Sie als Arbeitgeber erfüllen den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn im Jahr 2019, wenn die für einen Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Multiplikation der in diesem Monat geleisteten Arbeitsstunden mit 9,19 Euro ergibt (z. B. BAG, Urteil vom 21.12.2016, Az. 5 AZR 374/16, Abruf-Nr. 194192). Für einen Vollzeitmitarbeiter heißt das:
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Makler A stellt einen Vollzeitmitarbeiter V zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden ein. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 173,33 Stunden (40 Wochenstunden x 13/3). Leistet V entsprechend in einem Monat 173,33 Stunden, muss A dem V ein Gehalt in Höhe von 1.592,90 Euro (9,19 Euro x 173,33) zahlen, damit er dessen Mindestlohnanspruch wahrt. |
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