· Fachbeitrag · Personalmanagement
Ab 01.07.2017 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen
| Ab 01.07.2017 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Damit erhöhen sich die auszahlbaren Beträge an Mitarbeiter, deren Gehalt gepfändet wurde. |
Weiterführender Hinweis
- Übersicht „Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2017“ auf wvm.iww.de → Abruf-Nr. 44639152
Quelle: Ausgabe 06 / 2017 | Seite 1 | ID 44642179