· Fachbeitrag · Personalmanagement
Arbeitszeugnisse richtig gestalten - eine Herausforderung auch für Maklerbüros!
von Katharina Müller, LL.M. oec., Rechtsanwältin, Osborne Clarke, Köln
| Immer wieder verlässt ein Mitarbeiter Ihr Maklerbüro - sei es, dass er, sei es, dass Sie das Arbeitsverhältnis gekündigt haben. Dann müssen Sie ihm ein Arbeitszeugnis ausstellen. Und dabei passieren viele Fehler. Diese kosten Zeit, weil das Zeugnis neu geschrieben werden muss, oder Geld, wenn die Sache vor Gericht geht. Erfahren Sie, wie Sie mit ein wenig Sorgfalt ein Arbeitszeugnis so gestalten und formulieren, dass es allen Interessen gerecht wird. |
Wann muss ein Zeugnis erteilt werden?
Anspruch auf ein Zeugnis haben alle Mitarbeiter, soweit ein Arbeitsverhältnis bestand. Unerheblich ist, ob es sich um eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung oder um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt.
Das Zeugnis ist „bei Beendigung“ des Arbeitsverhältnisses zu erteilen, das heißt spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist! Dies gilt selbst dann, wenn ein Kündigungsschutzverfahren anhängig und daher noch ungeklärt ist, wann das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet. Bei einer außerordentlichen Kündigung kann der Mitarbeiter sofort ein Zeugnis verlangen.
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