22.12.2014 · Fachbeitrag · Personalmanagement
Entgeltfortzahlung bei Zusammentreffen von Krankheit und Reha
| Als Arbeitgeber müssen Sie insgesamt länger als sechs Wochen das Entgelt fortzahlen, wenn der Zeitraum wegen Zusammentreffens einer Erkrankung und einer Kur überschritten wird, sofern die beiden Maßnahmen nicht auf derselben Erkrankung beruhen. Das hat das BAG klargestellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig