11.06.2015 · Fachbeitrag · Personalmanagement
Nutzung während der Freistellungsphase der Altersteilzeit
| Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien die Privatnutzung eines Dienstwagens, ohne einen Widerrufsvorbehalt oder eine andere Rücknahmemöglichkeit zu regeln, um den Vertrag an die Altersteilzeitsituation anzupassen, so gilt die Dienstwagenvereinbarung auch in der Freistellungsphase. Das Urteil des LAG Rheinland-Pfalz zeigt praktische Handlungsschritte. |
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