· Fachbeitrag · Personalmanagement
Provisionsrückforderung von ausgeschiedenem Mitarbeiter
| Ein Leser hat eine Frage zum Arbeitsvertrag für angestellte Außendienstmitarbeiter (WVM Ausgabe 8/2011, Seite 15): Wie kann ich eine Provisionsrückforderung für den Fall regeln, dass der Mitarbeiter ausgeschieden ist und die Stornoreserve für die von ihm vermittelten Versicherungsverträge nicht ausreicht? Die Antwort liefert Rechtsanwältin Michaela Ferling. |
DIE ANTWORT | Eine vertragliche Regelung ist nicht notwendig, weil auch die Provisionsrückforderung von Mitarbeitern, die aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung für vermittelte Verträge eine Provision erhalten, gesetzlich geregelt ist. Gemäß § 65 HGB gelten nämlich die Vorschriften des § 87 Abs. 1 und 3 sowie die §§ 87a, 87b und 87c auch für angestellte Mitarbeiter. Ist der Mitarbeiter ausgeschieden und reicht die Stornoreserve nicht aus, können Sie den zu Ihren Gunsten bestehenden Saldo vom Mitarbeiter zurückfordern. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Versicherer und Sie alles Zumutbare und objektiv Erforderliche getan haben, den Kunden zur Zahlung der Prämie zu veranlassen.