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11.04.2014 · Fachbeitrag · Personalmanagement

Urlaubsanspruch kann auch bei Krankheit verfallen

| Der gesetzliche Urlaub erlischt nicht, wenn der Mitarbeiter bis zum Ende des Urlaubsjahrs bzw. des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Besteht die Arbeitsunfähigkeit jedoch noch am 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres fort, dann ist keine weitere Aufrechterhaltung des Urlaubsanspruchs möglich, entschied das BAG. |