· Fachbeitrag · Personalmanagement
Urlaubsgeld - Antworten auf zehn wichtige Fragen
von Dr. Guido Mareck, Dortmund
| Viele Makler zahlen ihren Mitarbeitern Urlaubsgeld. In der Praxis ergeben sich viele Fragen. Zehn wichtige Fragen beantwortet WVM. |
1. Hat der Arbeitnehmer stets Anspruch auf Urlaubsgeld?
Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld. Allerdings kann Urlaubsgeld im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer betrieblichen Regelung vereinbart sein. In wenigen Ausnahmen kann ein Anspruch auch aus betrieblicher Übung entstehen. Doch Vorsicht: Die weit verbreitete Meinung, eine dreimalige Zahlung reiche dafür aus, ist ein großer Irrtum.
Der Manteltarifvertrag für das Versicherungsvermittler-Gewerbe aus dem Jahr 1999 regelt in § 3 Abs. 7 „Arbeitsentgelt“ , dass eine jährliche Sonderzahlung von 130 Prozent eines Monatsbezugs anteilig im zweiten und letzten Quartal des Kalenderjahres geleistet wird.
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