04.04.2019 · Nachricht · Personalmanagement
Verfallfristenregelung vor Inkrafttreten des MiLoG wirksam
| Eine Verfallfristenregelung, die den gesetzlichen Mindestlohn nicht erfasst, ist für vor dem Inkrafttreten des MiLoG abgeschlossene Arbeitsverträge wirksam. Das hat jedenfalls das LAG Sachsen entschieden. Eine Entscheidung des BAG zu der Frage steht noch aus. |
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