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16.10.2018 · Nachricht · Personalmanagement

Verspäteter Lohn: Keine Pauschale von 40 Euro für Arbeitnehmer

| Ein Mitarbeiter hat gegen den Arbeitgeber keinen Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB, wenn ihm sein Entgelt zu spät ausgezahlt wird. Mit diesem Urteil widerspricht der Achte Senat des BAG beiden Vorinstanzen, nämlich dem ArbG und dem LAG Düsseldorf. |