· Fachbeitrag · Personalmanagement
Vorzeitige Rückforderung des Pkw kann Schadenersatz auslösen
| Eine AGB-Klausel, nach der ein Arbeitnehmer einen auch privat nutzbaren Dienstwagen im Falle der Freistellung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber zurückgeben muss, ist nach Ansicht des BAG wirksam. Der Widerruf der Überlassung durch den Arbeitgeber muss jedoch billigem Ermessen entsprechen, was im Urteilsfall nicht der Fall war. |
Für das BAG war ausschlaggebend, dass der überlassene Dienstwagen der einzige Pkw der Mitarbeiterin war. Außerdem war die Mitarbeiterin nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG verpflichtet, die private Nutzung für den gesamten Monat nach der Ein-Prozent-Regelung zu versteuern, obwohl sie den Dienstwagen wegen des früheren Entzugs nicht den vollen Monat nutzen konnte (BAG, Urteil vom 21.3.2012, Az. 5 AZR 651/10; Abruf-Nr. 121610).
Wichtig | Der Arbeitgeber muss der Mitarbeiterin eine Nutzungsausfallerstattung als Schadenersatz zahlen. Grundlage ist die Ein-Prozent-Regelung. Bei einem Ausfall von 22 Tagen muss der Arbeitgeber 203,13 Euro brutto (ein Prozent des Bruttolistenpreises von 277 Euro : 30 x 22) zahlen. Diesen Betrag muss die Mitarbeiterin versteuern.