10.04.2019 · Fachbeitrag · Personalmanagement/Urlaub
BAG: Anteilige Kürzung von Urlaubsansprüchen in der Elternzeit
| Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit. Arbeitgeber können ihn jedoch kürzen (§ 17 Abs. 1 S. 1 BEEG). Das BAG hat jetzt grünes Licht gegeben. |
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