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· Nachricht · Sachbezüge

Höhere Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung ab 2019

| Am 01.01.2019 steigen sowohl die Sachbezugswerte für Verpflegung als auch für Unterkunft. Denn die Sachbezugswerte werden wie jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. |

 

Der Monatswert für Unterkunft steigt 2019 auf 231 Euro (2018: 226 Euro). Für die Sachbezugswerte für Verpflegung gilt ab 2019

  • der monatliche Gesamtwert von 251 Euro (2018: 246 Euro) bzw.
  • der Einzelwert für ein Frühstück 1,77 Euro (2018: 1,73 Euro) und für ein Mittag- oder Abendessen je 3,30 Euro (bisher: 3,23 Euro).

 

PRAXISTIPP | Unentgeltliche Mahlzeiten ‒ etwa über Essensmarken oder Restaurantgutscheine ‒ müssen in Höhe der Sachbezugswerte lohnversteuert und verbeitragt werden. Dies lässt sich vermeiden, indem Ihr Mitarbeiter den Betrag zuzahlt oder Sie ihn vom Lohn einbehalten.

 

Weiterführender Hinweis

  • Übersicht über alle „Sachbezugswerte 2019“ auf wvm.iww.de → Abruf-Nr. 45474619
Quelle: Ausgabe 12 / 2018 | Seite 1 | ID 45562676