29.05.2013 · Fachbeitrag · Sozialversicherung
Keine Künstlersozialabgabe bei Auftrag an Werbeagentur-OHG
| Ein Urteil des LSG Baden-Württemberg könnte sich als „Rettungsanker“ erweisen, wenn der Sozialversicherungsprüfer von Ihrem Maklerunternehmen die Künstlersozialabgabe nachfordert, weil Sie eine Werbeagentur beschäftigt haben. Firmiert diese Werbeagentur in der Rechtsform der OHG oder KG, müssen Sie nach Ansicht des LSG keine Künstlersozialabgabe abführen. |
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