30.01.2014 · Fachbeitrag · Sozialversicherung
Neuer Termin zur Abgabe der Jahresmeldung ist der 15. Februar
| Als Arbeitgeber müssen Sie in diesem Jahr erstmals die Jahresmeldung mit dem Zeitraum der Beschäftigung im vergangenen Jahr und der Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts bis spätestens zum 15. Februar der Rentenversicherung melden. Der bisherige Abgabetermin (15. April) wurde um zwei Monate vorverlegt. |
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