· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Neues zur Künstlersozialabgabe im Überblick
| Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt 2015 stabil, und es gibt ab 2015 eine Bagatellgrenze, bis zu der Sie keine Abgabe zahlen müssen. Zudem will die Deutsche Rentenversicherung viel umfangreicher prüfen. |
Abgabesatz weiter bei 5,2 Prozent
Auch 2015 beträgt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,2 Prozent.
Bemessungsgrundlage und neue Bagatellgrenze
Von der Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse sind Sie schneller betroffen, als Ihnen lieb ist. Nicht nur Unternehmen, die den Absatz künstlerischer Leistungen typischerweise am Markt fördern, müssen die Zwangsabgabe zahlen. Betroffen ist vielmehr jeder, der zum Beispiel für Werbezwecke selbstständige Web- bzw. Grafik-Designer, Fotografen oder Texter beauftragt.
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