· Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte
Rechengrößen und Grenzwertein der Sozialversicherung für das Jahr 2012
| Die Konjunktur hat 2011 angezogen. Steigende Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung sind die Folge. Die gute Konjunktur führt aber auch dazu, dass die Beitragssätze in der Rentenversicherung sinken. Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Werte ab dem 1. Januar 2012 gelten. |
Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2012 in den alten und neuen Bundesländern. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt nur in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern bleibt sie konstant. Somit gelten ab 2012 folgende Grenzen:
| ||
Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | |
Arbeitslosenversicherung | ||
| 67.200 Euro | 57.600 Euro |
| 5.600 Euro | 4.800 Euro |
Allgemeine Rentenversicherung | ||
| 67.200 Euro | 57.600 Euro |
| 5.600 Euro | 4.800 Euro |
Knappschaftliche Rentenversicherung | ||
| 82.800 Euro | 70.800 Euro |
| 6.900 Euro | 5.900 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung | ||
| 45.900 Euro | 45.900 Euro |
| 3.825,00 Euro | 3.825,00 Euro |
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