· Fachbeitrag · Sozialversicherungswerte
Rechengrößen und Grenzwertein der Sozialversicherung für das Jahr 2013
| Die Konjunktur hat 2012 weiter angezogen. Steigende Rechengrößen und Grenzwerte in der Sozialversicherung für 2013 sind die Folge. Die gute Konjunktur hat aber auch die Beitragssätze in der Rentenversicherung sinken lassen. Ein Überblick, welche Werte seit dem 1. Januar 2013 gelten. |
Beitragsbemessungsgrenzen
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung ist 2013 in den alten und neuen Bundesländern gestiegen. Somit gelten seit dem 1. Januar 2013 folgende Grenzen:
| ||
Alte Bundesländer | Neue Bundesländer | |
Arbeitslosenversicherung | ||
| 69.600 Euro | 58.800 Euro |
| 5.800 Euro | 4.900 Euro |
Allgemeine Rentenversicherung | ||
| 69.600 Euro | 58.800 Euro |
| 5.800 Euro | 4.900 Euro |
Knappschaftliche Rentenversicherung | ||
| 85.200 Euro | 72.600 Euro |
| 7.100 Euro | 6.050 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung | ||
| 47.250 Euro | 47.250 Euro |
| 3.937,50 Euro | 3.937,50 Euro |
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