· Nachricht · Steuererleichterungen
Corona-Krise: Aktuelle Maßnahmen auf einen Blick
| Die Bundesregierung unternimmt viel, um die wirtschaftlichen Beeinträchtigungen der Unternehmen durch die Corona-Pandemie zu mildern, etwa durch liquiditätsschonenden Steuervollzug. Unternehmen haben jetzt auch die Möglichkeit, steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen bis 1.500 Euro in der Zeit vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 an ihre Mitarbeiter zu zahlen, um die Belastungen aufgrund der Corona-Krise abzumildern. Informationen zu den steuerlichen und arbeitsrechtlichen Maßnahmen und Fragestellungen finden Sie auf wvm.iww.de . |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Steuerliche Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus“ → Abruf-Nr. 46416277
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