29.07.2016 · Fachbeitrag · Unfallversicherung
Sturz beim Skifahren während eines Telefonats mit Kunden
| Stürzt ein selbstständiger Versicherungsvermittler beim Skifahren, während er mit einem Kunden mittels Headset/Telekommunikationseinrichtung am Helm telefoniert, liegt kein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor. So sieht es das LSG München. |
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