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27.10.2016 · Fachbeitrag · Untervermittler

Genügt eine Abrede auf „Handschlagbasis“ mit Untervermittler?

| Ein Leser fragt: In der Vergangenheit haben wir auf „Handschlagbasis“ mit dem Untervermittler vereinbart, er erhalte einen bestimmten Prozentsatz derjenigen Courtage, die das Maklerunternehmen vom Versicherer bekomme. Können wir weiter so arbeiten oder sollten wir die Abrede schriftlich fixieren? Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Göttingen antwortet. |