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· Fachbeitrag · Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Fallstricke in der Pflichtversicherung für Versicherungsmakler umgehen

von Torsten Rehfeldt, GF der Hans John Versicherungsmakler GmbH

| Seit nunmehr etwas mehr als sieben Jahren müssen alle Versicherungsmakler eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vorweisen. Die Risiken verlaufen aus Sicht der Versicherer positiv. Und als Versicherungsmakler hat man keinerlei Problem, in kurzer Zeit eine Handvoll Angebote unterschiedlicher Anbieter zu erhalten. Doch was macht eine gute Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung aus? Wo liegen die Fallstricke? Und wie umgehen Sie diese? |

Spannungsfeld zwischen Mindestversicherung und Tätigkeit

Die Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) regelt in § 9 den Umfang der Pflichtversicherung. Auf den ersten Blick würde man denken, dass ein bloßer Vergleich der Prämie zur Entscheidungsfindung reicht. Dies ist jedoch ein Trugschluss. Denn der Gesetzgeber hat sich hinsichtlich der Vorgaben des Deckungsumfangs auf den absoluten Mindestumfang beschränkt. Zudem hat er marktübliche Ausschlüsse für zulässig erklärt. Dadurch sind beispielsweise einige Tätigkeitsbereiche eines Versicherungsmaklers trotz jahrzehntelanger Praxis gar nicht versichert.

Die richtige Auswahl einer Vermögensschaden-Haftpflicht

Bei der Auswahl einer Vermögensschaden-Haftpflicht sollten Sie daher auf folgende sechs Punkte besonders achten.

Schutz für sonstige Tätigkeiten außerhalb der Versicherungsvermittlung