05.06.2019 · Fachbeitrag · Altersversorgung
Arbeitgeberwechsel: Arbeitgeberzuschuss ja oder nein?
| Ein Leser fragt zum verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss: Ein Arbeitnehmer nimmt eine bAV mit Entgeltumwandlung zu einem neuen Arbeitgeber mit. Der Übergang fand zum 01.04.2019 statt. Der Versicherer meint, die Entgeltumwandlung mit dem neuen Arbeitgeber sei erst 2019 abgeschlossen worden. Dies sei wie ein Neuabschluss zu werten und der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zu leisten. Aus meiner Sicht ist es ein bestehender Vertrag – also kein Arbeitgeberzuschuss zu leisten. Die Frage beantwortet Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH . |
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