· Fachbeitrag · Altersversorgung
Aufwendungen für die bAV und Erstattungsfähigkeit nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz
| Wann sind Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erstattungsfähig? Diese Frage stellt sich in der betrieblichen Praxis immer wieder. Der GKV-Spitzenverband hat die Grundsätze zur Erstattungsfähigkeit genannt und die Frage für bAV-Einmalzahlungen beantwortet. |
Erstattungsfähige Aufwendungen nach dem AAG
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen nach dem AAG gehören
- das bei Arbeitsunfähigkeit im Rahmen des Entgeltfortzahlungsgesetzes fortgezahlte Arbeitsentgelt (U1-Verfahren),
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig