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· Fachbeitrag · Altersversorgung

Aufwendungen für die bAV und Erstattungsfähigkeit nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

| Wann sind Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) erstattungsfähig? Diese Frage stellt sich in der betrieblichen Praxis immer wieder. Der GKV-Spitzenverband hat die Grundsätze zur Erstattungsfähigkeit genannt und die Frage für bAV-Einmalzahlungen beantwortet. |

Erstattungsfähige Aufwendungen nach dem AAG

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen nach dem AAG gehören

  • das bei Arbeitsunfähigkeit im Rahmen des Entgeltfortzahlungsgesetzes fortgezahlte Arbeitsentgelt (U1-Verfahren),