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· Fachbeitrag · Altersversorgung

BAG zum Eintritt des PSV bei Sicherungsfall vor dem 01.01.2022

| Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung haftet für die Einstandspflicht eines insolventen Arbeitgebers, allerdings nicht immer. Das zeigt ein Urteil des BAG in einem Sicherungsfall, der vor dem 01.01.2022 eingetreten ist. |

 

Mit seiner Entscheidung setzt das BAG die Vorgaben des EuGH um (BAG, Urteil vom 21.07.2020, Az. 3 AZR 142/16, Abruf-Nr. 218099). Der EuGH hatte auf Vorlage des BAG entschieden, dass der PSV nur zahlen muss, wenn

  • die Pensionskasse die nach der Versorgungszusage des Arbeitgebers vorgesehene Leistung um mehr als die Hälfte kürzt oder